Gebäudeerneuerung

Bitte nehmen Sie die Beratungsangebote frühzeitig wahr, um die erforderlichen Schritte in den verschiedenen Antragsverfahren zur erfahren und frühzeitig eine Einschätzung Ihres Vorhabens hinsichtlich seiner Förderwürdigkeit zu erfahren.

In den nachfolgenen Tabellenreitern finden Sie Informationen rund um die Erneurung von Wohnbebäuden in Ohligs

Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

Im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Ohligs (ISEK) investiert die Stadt Solingen mit Unterstützung von Städtebau seit einigen Jahren erheblich insbesondere in die Aufwertung des öffentlichen Raums im Stadtteilzentrum Ohligs. Nach diversen Investitionen im Osten von Ohligs, wie dem Bau des Galileums, dem Planetenweg und der Erneuerung von Straßen werden derzeit auf der Westseite der Marktplatz und die Düsseldorfer Straße umgebaut und fit für die Zukunft gemacht.

Privates Engagement bei der Gebäudeerneuerung soll die Umgestaltung des öffentlichen Raums flankieren

Damit die nachhaltige Erneuerung von Ohligs gelingt, sind neben den Investitionen in den öffentlichen Raum auch private Investitionen in die Gebäude erforderlich. Wir denken, dass all diese Maßnahmen zur Aufwertung von Ohligs zum Werterhalt auch Ihrer Immobilie beitragen.

  • Über das Hof- und Fassadenprogramm Ohligs unterstützt die Stadt Solingen Immobilieneigentümer*innen dabei, die Fassaden und Höfe ihre Gebäude im Bedarfsfall zu erneuern.
  • Die Wohnraumförderung unterstützt Immobilieneigentümer bei der Erneuerung von Mietwohnungen im Bestand, bei der Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung und Neubau sowie beim Bau, Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Immobilien.
  • Die Begrünung von Wänden und Mauern und Entsiegelung und Neugestaltung von Höfen werden in Solingen auch außerhalb des Geltungsberechs des Hof- und Fassadenprogramms gefördert.
  • Die energetische Erneuerung von Gebäuden sowie der Einsatz von Photovoltaik sind angesichts der Klimasituation und der hohen Energiepreise sinnvolle Investitionen in den Gebäudebestand und werden zudem gefördert.

Zusammen mit den anderen Erneuerungsmaßnahmen im öffentlichen Raum wird Ohligs als Wohn- und Einkaufsstandort insgesamt aufgewertet und das Stadtteilimage gestärkt.

Umgesetzte Beispiele in Ohligs

Aachener Str. 20

vorher  nachher

Aachener Str. 20

vorher  nachher

Hochstr. 1

vorher  nachher

Händelstr. 36 und 38

vorher  nachher

Händelstr. 36 und 38

vorher  nachher

Händelstr. 36 und 38

vorher  nachher

Grünstr. 5

vorher  nachher

Düsseldorfer Str. 79-85
nachher

Weststr. 30

nachher


Hof- und Fassadenprogramm

Hof- und Fassadenprogramm Ohligs

Info-Flyer zum Download

Über das Hof- und Fassadenprogramm Ohligs erhalten Besitzer von Immobilien innerhalb des Geltungsbereichs der Förderrichtlinie (rote Markierungen) nun die Möglichkeit, Zuschüsse für die Verbesserung des Erscheinungsbilds ihrer Gebäude zu erhalten.

Es geht dabei insbesondere um städtebauliche Aspekte, um attraktive Erneuerungen von Fassaden und Dächern. Attraktive Fassadengestaltungen tragen dazu bei, das Stadtbild von Ohligs zu verbessern und den Aufenthalt im Stadtteil angenehmer zu gestalten. Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung von durch Mieter genutzte Hof- und Gartenflächen sowie durch Begrünungen von Wand- und Dachflächen helfen, diesen ökologisch aufzuwerten.

Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 40 % auf die gesamten als förderfähig anerkannten Maßnahmenkosten gewährt. Mindestens 60% der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme müssen durch die Eigentümer getragen werden. Der maximale Förderzuschuss beträgt 25.000 EUR/ Immobilie.

Antragsformular zum Download

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche und juristische Personen) oder sonstige Verfügungsberechtigte, deren Gebäude im abgegrenzten Geltungsbereich liegen. Für die Antragstellung ist dieses Formular zu verwenden.

Es empfiehlt sich, zum Ausfüllen des Antrags einen der kostenlos nutzbaren PDF-Reader wie Adoe Acrobat Reder, Foxit etc. zu verwenden.

Geltungsbereich HuF (rot)

Erhaltungssatzung Ohligs

Die Förderung erfolgt innerhalb des Geltungsbereichs des Hof- und Fassadenprogramms Ohligs (HuF). Bei Liegenschaften innerhalb des Geltungsbereichs der „Erhaltungssatzung-Ohligser Innenstadt“ sind ergänzende Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde erforderlich.

Eine alphabetische Liste der förderfähigen Liegenschaften können Sie hier einsehen.

Einen Info-Flyer mit den wesentlichen Infos zum Förderprogramm in Kurzform können Sie hier downloaden.

Was kann gefördert werden?  

Mozartstraße nach der Umgestaltung (Foto: Stadtteilbüro Ohligs)

Förderfähig sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Renovierung und Restaurierung von Fassaden und Dächern unter Berücksichtigung historischer und stadtgestalterischer Aspekte sowie die dazu erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Streichen.
  • Rückbau von Fassadenverkleidungen und Werbeanlagen sowie die Wiederherstellung ursprünglicher Putz- und Fenstergliederungen und Sichtbarmachung originaler Fassaden.
  • Gestaltung von Innenhöfen und Abstandsflächen und Müllabstellanlagen
  • Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen einschließlich der dazu notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung der Flächen.
  • Künstlerische Gestaltung von Wänden. Lichtinstallationen auf Grundlage eines abgestimmten Lichtkonzeptes.
  • Wiederherstellung und Sanierung privater Einfriedungen.

Gefördert werden:

  • Kosten für Material und Arbeitslohn.
  • Gerüst, Baustelleneinrichtung etc.
  • anteilige Nebenkosten (z. b. fachliche Beratung und Bauleitung).

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Maßnahmen, die eine rentierliche (zumindest anteilig auf Dritte umlegbare Kosten) und substanzielle Aufwertung der Immobilie darstellen (z. B. Lärmschutz, Modernisierung, energetische Gebäudesanierung, Wärmedämmung).
  • Doppelförderungen.
  • Maßnahmen, die ohne schriftliche Zustimmung der Stadt Solingen vor Bewilligung des Zuschusses begonnen wurden – Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Lieferungsvertrages.
  • Ausschließliche Reparaturarbeiten, die keine gestalterische Aufwertung bewirken.
  • Die Errichtung von KFZ-Einstellplätzen.
  • Maßnahmen zur Errichtung von Außenwerbungsanlagen.
  • Maßnahmen, die nicht durch ein Fachunternehmen ausge.führt werden bzw. in Eigeneleistung erbrachte Arbeitsleistung

Beim Stadtteilbüro Ohligs erhalten Sie eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude und bei Bedarf auch eine Unterstützung bei der Antragstellung.

Förderrichtlinie zum Dowmload

Die Rahmenbedingungen und weitere förderfähige Maßnahmen sind den Vergaberichtlinien der Klingenstadt Solingen für das Hof- und Fassadenprogramm im Stadtumbaugebiet Ohligs zu entnehmen.


Wohnraumförderung

Wonraumförderung:
Modernisierung im Bestand, Schaffung von Wohnraum und Selbstnutzung

Über die Wohnraumförderung der Stadt Solingen können Immobilieneigentümer und Investoren interessante finanzielle Unterstüstützung bei der Erneuerung oder Schaffung von Wohnraum erhalten.

Insbesondere angesichts der steigenden Marktzinsen bietetet die Wohnraumförderung durch weiterhin geringe Zinssätze sowie durch großzügige Tilgungsnachlässe sehr interessante Möglichkeiten für Inveroren sowie für Immobilieneigentümer und solche, die es werden wollen.

Förderung von Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Mietwohnungen

Das Land NRW fördert die Modernisierung von Bestandsimmobilien, um zeitgemäßes Wohnen zu sozialen Mieten ermöglichen zu können.

Investoren und Eigentümer*innen erhalten zinslose bzw. zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung ihrer Mietwohnungen.

Broschüre Modernisierungsförderung NRW zum Download

Attraktive Tilgungsnachlässe von bis zu 50 % führen dazu, dass Mieten für öffentlich geförderten Wohnungsbau mit denen des freifinanzierten Sektors konkurrieren können und auch für Investoren wirtschaftlich rentabel sind. Die Förderung geht grundsätzlich immer mit Mietpreis- und Belegungsbindungen einher.

Im besonderen Blick der Förderung ist die Wohnraumversorgung von Familien und Alleinerziehenden, die Schaffung seniorengerechten Wohnraums, besondere Wohnformen für Studierende sowie von  Menschen mit Betreuungsbedarf oder mit Behinderung. Darüber hinaus wird die energetische Verbesserung der Gebäude gefördert.

Ziele der Wohnraumförderung sind:

  • den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig zu erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern;
  • Barrieren im bestehenden Wohnraum zu reduzieren;
  • die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu erhöhen;
  • die Änderung, Neuschaffung oder Erweiterung von Wohnraum
    (z. B. durch Ausbau, Anbau oder Umnutzung);
  • die Anpassung der Gebäude an Klimafolgen;
  • die Verbesserung der Sicherheit und Maßnahmen zur Digitalisierung;
  • ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld zu schaffen.

Die Details der Bestimmungen und die Antragsformulare können über die Internetseite der NRW-BANK abgerufen werden.

Eine Erstberatung erhalten Sie im Stadtteibüro Ohligs.

Für ein ausführliches Beratungsgespräch stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der des Stadtdienstes Wohnen gern zur Verfügung.


Förderung von Neubauten, Neuschaffung von Wohnraum

Broschüre Mietwohnraumförderung Solingen zum Download

Der Stadtdienst Wohnen der Stadt Solingen  unterstützt Sie auch bei der Förderung des Neubaus von Mietwohnraum. Zudem wird die Neuschaffung von Wohnungen bspw. durch Umnutzung gewerblicher Einheiten, Dachgeschossausbau sowie Aufstockungen gefördert.

Vorteile der Wohnraumförderung

  • Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für 25 oder 30 Jahre –
    deutlich unter marktüblichen Zinssätzen
  • Attraktiven Tilgungsnachlässen zwischen 30 – 50 %

Ziele der Wohnraumförderung

  • Sicherung und Schaffung eines Angebots an attraktiven Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahlbaren Preisen.
  • Hohe bauliche Qualität, Ausstattung und gute Lage analog zum freifinanziertem Wohnraum. Schaffung sozial gemischter, generationenübergreifender und inklusiver Wohnsiedlungen/ Quartiere.
  • Gesonderte Unterstützung klimaschonender /-neutrale Bauformen im Neubau und Bestand. Dabei ist eine Kumulation von Bundes- und Landesmitteln möglich.
  • Schaffung von barrierefreiem Wohnraum der bis ins hohe Alter gentzt werden kann – ggf. auch in Verbindung mit Betreuungsangeboten.
    Im Bestand wird der der Abbau vorhandener Barrieren in den Wohnungen und im Wohnumfeld, um auch dort zukunftssichere Wohnangebote zu schaffen und zu erhalten.
  • Zielgruppenbezogene Wohnangebote, wie Wohnraum für Studenten oder für Menschen mit Behinderungen oder der Neubauu von rollstuhlgerechtem Wohnraum werden mit Zusatzdarlehen für ein Mehr an barrierefreiem Wohnraum unterstützt. Neu eingeführt wird in diesem Zusammenhang eine zusätzliche Förderung für elektrisch bedienbare Türoffner.

Das Stadtteilbür Ohligs gibt ihnen gern eine Erstberatung für Ihr Projekt.

Städtische Ansprechpartnerin ist

Frau Claudia Cestnik
Stadtdienst Wohnen der Stadt Solingen

Ergänzende Informationen:

Förderung von selbstgenutzem Wohneigentum

  • Sie träumen von einem Eigenheim als Alterssicherung?
  • Sie möchten Ihre Wohnung behindertengerecht oder energetisch modernisieren?
  • Sie glauben, Ihr Traum vom Eigentum sei aufgrund der hohen Darlehenszinsen der Banken geplatzt, obwohl Sie ein geregeltes Einkommen haben?

Dann lassen Sie sich doch mit Landesmitteln fördern!

Gefördert werden der Neubau, der Kauf und die Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Wie sind die Konditionen?
  • Zinsgünstiges Darlehen: 0,5 % Zinsen in den ersten 30 Jahren
  • Verwaltungskosten: 0,5 % laufend pro Jahr
  • Tilgung:
    bei Neubau: 1% zuzüglich ersparter Zinsen
    bei Kauf: 2% zuzüglich ersparter Zinsen
    bei Modernisierung: 2% zuzüglich ersparter Zinsen
  • Auszahlung: 100%
  • Tilgungsnachlass 10% bis 50% bei bestimmten Zusatzdarlehen

Das Stadtteilbür Ohligs gibt ihnen gern eine Erstberatung für Ihr Projekt.

Städtischer Ansprechpartner ist

>Herr André König
Stadtdienst Wohnen der Stadt Solingen

Ergänzende Informationen:



Begrünung und Entsiegelung

Begrünung und Entsiegelung

Die Folgen des Klimawandels sind deutlich zu spüren: Immer öfter müssen wir mit trockenen und sehr heißen Sommern rechnen, zugleich nehmen Unwetter mit Starkregen deutlich zu.

Für ein spürbar besseres Klima im nahen Wohnumfeld sorgen begrünte Dächer, entsiegelte und begrünte Gärten, Vorgärten und Abstandsflächen. Wand- und Dachbegrünungen sowie die Umwandlung einer Kies,- Schotter-, Pflaster- oder Asphaltfläche in eine begrünte Fläche lohnen sich in vielerlei Hinsicht:

  • Die optischen Verbesserungen tragen für ein besseres Wohlbefinden der Anwohner bei, die Aufenthaltsqualität und das Wohnumfeld werden verbessert.
  • Entsiegelte und begrünte Flächen helfen, ein ausgeglichenes Stadtklima zu erreichen. Sie haben einen kühlenden Verdunstungseffekt und mildern so sommerliche Hitze.
  • Bei extremen Niederschlägen können sie Regenwasser zwischenspeich

    Lärmschutzwand (Foto: BuGG, G.Mann)

    ern. So tragen sie dazu bei, Kanalisation und Kläranlagen zu entlasten.

  • Mit einer farbenfrohen und insektenfreundlichen Bepflanzung schaffen Sie neuen Lebensraum fördern so die Artenvielfalt.

Im Bau Foto: Stadt Solingen

Nach der Fertigstellung Foto: Stadt Solingen

Es geht dabei insbesondere um städtebauliche Aspekte, um attraktive Erneuerungen von Fassaden und Dächern. Attraktive Fassadengestaltungen tragen dazu bei, das Stadtbild von Ohligs zu verbessern und den Aufenthalt im Stadtteil angenehmer zu gestalten.

Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung von durch Mieter genutzte Hof- und Gartenflächen sowie durch Begrünungen von Wand- und Dachflächen helfen, die begrünten Flöchen ökologisch aufzuwerten, und sie haben zudem eine positive klimatische Wirkung. Sie tragen in Bezug auf den Klimawandel z.B. durch ihre Verdunstung zur einer kühleren Lufttemperatur bei. Ebenso ergeben sich durch die Kombination von Dachbegrünungen mit Regenrückhaltung und Solaranlagen positive Synergieeffekte z.B. auf den Wasserhaushalt, bei der Energiegewinnung und der Erhaltung der Artenvielfalt.

Die Begrünung von Dächern und Wänden sowie die Entsiegelung und die Neugestaltung von Vorgärten sowie von Hofflächen, die von Mietern genutzt werden, sind im Programmgebiet förderfähig über das Hof- und Fassadenprogramm Ohligs.

Hinweis:

Dachbegrünung (Foto: Verbraucherzentrale NRW)

Die Stadt Solingen fördert auch außerhalb des Programmgebiets extensive Dachbegrünungen mit 45 € pro qm und intensive Dachbegrünungen mit 75 € pro qm. Weitere Hinweise zum Angebot der Stadt Solingen inklusive des Antragsformulars finden Sie hier. Ansprechpartnerin für das Solinger Dachbegrünungsprogramm ist das Umweltamt (s.u.).

Die Verbraucherzentrale NRW informiert über die Vorteile von Begrünung am Haus, stellt gute Beispiele vor und zeigt die vielfältigen Möglichkeiten des Einsatzes von Pflanzen an Gebäude und Freiflächen. Außerdem vermitteln sie praktische Hinweise dazu, was bei der Planung zu beachten ist.

Kontakte/ Ansprechpartner*innen:


Energetische Erneuerung/ Photovoltaik

Energetische Erneuerung/ Photovoltaik

Das Hof- und Fassadenprogramm unterstützt Immobilieneigentümer dabei, das äußere Erscheinungsbild ihrer Gebäude sowie durch Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen die ökologische Qualität ihrer Liegenschaften zu verbessern.

Nicht zuletzt aus Nachhaltigkeitsgründen sollen diese gestalterischen Maßnahmen aber in Gebäuden vorgenommen werden, die einen guten baulichen Erhaltungszustand und eine zeitgemäße Ausstattung aufweisen, und denen sinnvolle Maßnahmen zur Energieeffizienz durchgeführt wurden.

Energetische Erneuerung von Mehrfamilienhäusern

Die Maßnahmen zur Energieeffizienz an dieser Stelle umfassend darzustellen, würde den Rahmen sprengen. Wir raten Ihnen: Lassen Sie Ihr Gebäude von Fachleuten bewerten. Diese können erkennen, welchen Zustand und welches Potenzial zur energetischen Optimierung Ihr Gebäude hat, und welche Kosten damit verbunden sind.

Hier ein paar grundsätzliche Hinweise/ Tipps:
  • Das Beratungsportal ALTBAUNEU bietet Solingen-spezifisch Hilfestellungen bei der energetischen Sanierung Ihrer Wohngebäude. Sie finden allgemeine Informationen zur energetischen Sanierung, Energieberater, Architekten und Ingenieure, die Sie beraten und Ihnen bei der Sanierung zur Seite stehen.
  • Die Verbraucherzentrale NRW bietet Ihnen durch Seminare, online, telefonisch oder ganz individuell bei Ihnen zu Hause ein breites Spektrum an Beratungsangeboten rund um die energetische Sanierung Ihres Gebäudes, u.a. einen Gebäudecheck mit Maßnahmen-Empfehlungen.
  • Für die energetische Erneuerung Ihrer Immobilie stehen eine Reihe von Fördermöglichkeiten über den Bund und das Land NRW zur Verfügung:
  • Um diese Zuschüsse zu bekommen, brauchen Sie zwingend eine/n Energieberater/in, der/die die Mittel auf Basis eines für Ihr Gebäude erstellten individuellen Sanierungsfahrplans für Sie beantragt. Diese Energieberatung wird ebenfalls gefördert.
    Informationen hierzu und eine Liste von zertifizierten Energieberater*nnen finden Sie hier.
  • Im Förder-Navi“ von Energy4Climate kann man seine Bedingungen eintragen, und das Fördernavi stellt Ihnen zu Ihrem Projekt passende Förderungen zusammen.

Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern

Die Dächer viele Mehrfamilienhäuser bieten ein erhebliches Potenzial, dort Photovoltaikanlagen zu installieren, um auf diese Weise den Verbrauch fossile Energien zu reduzieren und gleichzeitig Kostenvorteile zu erzielen.

Photovoltaik (Foto: Marina Lohrbach/shutterstock.com)

Hinsichtlich der Umsetzung und Trägerschaft solcher Projekte im Mietswohnungsbau gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Immobilienbesitzer kann die Anlage selbst installieren lassen und betreiben und den erzeugten Strom über das Mieterstrommodell die Mieter versorgen und/ oder den Strom ins Netz einspeisen. Einen aktuellen Überblick zum Mieterstrommodell finden Sie hier.

Eine Alternative zur Errichtung einer eigenen Photovoltaikanlage ist die Verpachtung der Dachflächen eines Mehrfamilienhausen an Dritte, die eine Photovoltaik-Anlage dort installieren und betreiben. Auf diese Weise kann die Dachfläche ohne eigene Investitionen einen Beitrag zur CO2-Einsparung leisten. Solche Angebote werden u.a. von Bürgerenergiegenossenschaften gemacht, die auch im Bergischen Land und in Solingen aktiv sind.

Die Entwicklungen in diesem Bereich schreitet auch und gerade angesichts der aktuellen Energiekrise voran. Wir raten Ihnen auch hier dringend zu einer unabhängigen Beratung (s.o.).


StreetArt

StreetArt – Fassadenkunst für Ohligs

Die Fassaden vieler Ohligser Immobilien bieten das Potenzial, über eine anspruchsvolle Fassadengestaltung  das kreative Potenzial des Stadtteils zu erschließen. Straßenkunst, Wandbilder, StreetArt, Graffiti, Murals – es gibt viele Bezeichnungen für die künstlerische Gestaltung von Wänden. Wir möchten die Eigentümer geeigneter Immobilien dazu motivieren, ihre Fassasaden zu Kunstwerken machen zu lassen. Wenn dies an vielen Stellen gelingt, kann dies zu einem Markenzeichen für Ohligs werden, welches das Image unseres Stadtteils als  kreatives Quartier mit prägt.

Das Hof- und Fassadenprogramm bietet Möglichkeiten, das Anbringen solcher Kunstwerke finanziell mit bis zu 40 % der entstehenden Kosten zu fördern.

Nachfolgend eine Auflistung von StreetArt-Künstlern, die wir recherchiert haben (ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

StreetArt-Künstler

NameKontaktdatenLink
Abdellatif, Ahmed (Dortmund)
http://www.ahmedabdellatif.de
Baumgärtel, Thomashttps://www.bananensprayer.de
Becker und Schmitz (Moers)https://www.beckerschmitz.com/
Behr, Clemens (Berlin)Tel. 0179 75 8 9797
http://clemensbehr.com
Bender, Martin (Hagen)0157/ 37 00 49 05, https://martin-bender.com/
Boelter, Lukas (Dortmnd)0172 232 6 888
https://lucasboelter.com
Breuer, Lars (Köln)www.larsbreuer.de/
Cierpiszewski, Tim (Essen)0176 / 52 75 20 88, https://www.timcie.com/
Despaigne, Janinehttps://despaigne-art.de/
Distelhorst, Lea Carla
Görzel, Tanja
Gessner, Elvira
Herr Chokohttps://www.instagram.com/herr_choko/
Hufschmidt, David (the top-notch, Essen)d(ät)the-top-notch.dewww.the-top-notch.de
Jaramami, Tammam
kibe_bird (Dortmund)www.instagram.com/kibe_bird
Klatt, Dennis (Dortmund)Kontaktformular auf Webseitewww.denisklatt.de
Klinger, Klaus
Koop, Tobias
kooperative K (Hagen)Kooperative-K
Kunst Vor Ort
L. E. T. (Düsseldorf)https://www.facebook.com/LET-Les-Enfants-Terribles-153705665992/
Man, Danielhttps://danielman.net/
Meyer, Ursula (Essen)http://ursulameyer.info
MOST
Nadji, Linda (Köln)https://www.lindanadji.com/de/
qumi76 (Essen)www.instagram.com/qumi76/
Schick, Björn und Lars
Schlebusch, Nora
Schneider, Dietmar (Hagen)Tel. 0157 33377444
https://www.facebook.com/dietmar.schneider.50
Schoch, Jan (Essen),
0157/ 83 44 44 66
www.signsandwonders.de
von Oepen, Ole (Essen)www.olevonoepen.de
wasted.talents.crew (Düsseldorf)www.instagram.com/wasted.talents.crew
Werkstattgeflüster (Wetter)https://www.facebook.com/Werkstattgefluester/
Werth, Denis
Westip, Jens (Gevelsberg)(0157) 57 05 22 62, http://www.westipart.blogspot.com/
Zappe, Andrea (Hagen)www.atelier-andreazappe.de/
Zimmermann, Guido (Frankfurt)Tel.: 0177 645 61 68
https://www.guidozimmermann.art/
Zinnober Kreativ AgenturFon: 0163 173 20 24,
post (at) zinnober.art
www.zinnober-fassaden.de

Nachfolgend finden Sie die zum „Hof- und Fassadenprogramm“ erstellten Beiträge:

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