Sondernutzungen und Gestaltungsfibel in der Düsseldorfer Straße nach Baufertigstellung

In den vergangenen ca. 15 Monaten haben in der Düsseldorfer Straße umfangreiche Umgestaltungsarbeiten stattgefunden, welche in den kommenden Wochen abgeschlossen werden. Am 24. Mai wird OB Tim Kurzbach im Rahmen des Dürpelfestes die Straße offiziell wieder eröffnen.

Modern, einladend, multifunktional: Das ist die Ohligser Fußgängerzone, nachdem sie grundlegend erneuert wurde. Grün, weitgehend barrierefrei, mit Möglichkeiten zum Aufenthalt und zum Spielen, mit Platz für Außengastronomie – ein freundlicher Ort zum Bummeln, Verweilen und Einkaufen.
Nach dem Marktplatz wurde mit der Düsseldorfer Straße das Rückgrat der Ohligser Innenstadt grundlegend erneuert. Die Aufenthalts- und Nutzungsqualität wurde verbessert und die Entwicklung des gesamten Ohligser Zentrums gestärkt.

Für die Gastronomen und anderen Gewerbetreibenden mit dem Interesse der Nutzung des Straßenraums der DÜ durch Außengastronomie, für Warenpräsentationen und/ oder Werbemaßnahmen werden geänderte Rahmenbedingungen gelten. Die wesentlichen Regelungen werden unten dargestellt.

Gestaltungsfibel Stand 10/2023 zum Download

Gestaltungsfibel

Parallel zu den baulichen Veränderungen hat die Stadtverwaltung unter Beteiligung von Anliegern und Akteuren eine Gestaltungsfibel für das Ohligser Stadtteilzentrum erarbeitet, welche im Februar 2024 vom Rat der Stadt Solingen beschlossen wurde.

In der Gestaltungsfibel werden Gestaltungskriterien benannt, die ein geordnetes Erscheinungsbild für das Ohligser Stadtteilzentrum als Ziel haben und wesentlich zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen sollen.

Die Gestaltungsfibel ist Grundlage für alle zu erteilenden Genehmigungen. In ihr werden Gestaltungskriterien benannt, die ein geordnetes Erscheinungsbild für das Ohligser Stadtteilzentrum als Ziel haben und wesentlich zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen sollen.

Info-Veranstaltungen

Vortrag vom 19.2.34 zum Download

Die Stadt hat die Gastronomen in der Düsseldorfer Straße als potentielle Anbieter einer nun zum Frühjahr anstehenden außengastronomischen Nutzung der Düsseldorfer Straße in einem ersten Schritt in einer Infoveranstaltung am 19.3.24 über die anstehenden Neuerungen informiert.

Die Stadtdienste Stadtentwicklungsplanung in Kooperation mit dem Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, dem Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege sowie dem Stadtteilbüro Ohligs und der ISG Solingen-Ohligs stellen die neuen Rahmenbedingungen vor und stellten sich den Fragen der Anwesenden. Hierbei ging es u.a. auch um das Thema Außengastronomie und Schirmständer. Am 8.4.2024 stellte die Stadt im Rahmen einer weiteren Info-Veranstaltung die neuen Regeln weiteren Gewerbetreibenden in der DÜ vor.

Kolleg*innen des Stadtdienstes Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung erläuterten das Genehmigungsverfahren und beatworteten offene Fragen. Sie stellten den anwesenden Gastronomen Antragsunterlagen für die Sondernutzungserlaubnis zur Verfügung.

Ansprechpartner der Stadt Solingen

Die wichtigsten Regelungen zur Sondernutzungsgenehmigungen in Kürze

Teilausschnitte der umgebauten Düsseldorfer Straße

Die Stadt Solingen hat Planausschnitte von der umgebauten Düsseldorfer Straße bereitgestellt, in denen Gewerbetreibene die neue Situation vor ihrem Ladenlokal erkennen und ihre  Anträge auf Sondernutzung entsprechend abstellen können.

Plan: Stadt Solingen

Die Sondernutzungserlaubnisse für die Außengastronomie wurden vor dem Umbau alle widerrufen. Somit müssen nun nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen, aufgrund der veränderten Gegebenheiten vor Ort die Flächen für die Außengastronomie neu verteilt werden.

Die grundsätzliche Einteilung der Straße können Sie dem nebenstehenden Plan entnehmen.

Außengastronomie: Flächen und Mobiliar

Plan: Stadt Solingen

Bei Außengastronomieflächen auf der Düsseldorfer Straße sind verschiedene Dinge zu beachten:

  • Für die Außengastronomische Nutzung ist der auf der Nordseite der Düsseldorfer Straße befindliche Mehrzweckstreifen vorgesehen.
  • Zu dem neuen Blindenleitsystem in der Mitte der Straße sind beidseitig jeweils 60 cm freizuhalten.
  • Entlang der Hauswand besteht die Möglichkeit zur Warenpräsentation. Hierbei ist ein Durchgang von 2 m zwischen Mehrzweckstreifen und Hauswand einzuhalten.
  • Die Stadt regt an, dass sich die Gastronomen bei den zu beantragenden Flächen rechtzeitig vorab mit den benachbarten Gastronomen und Einzelhändlern abstimmen. Dies vermeidet Konflikte und verkürzt die Bearbeitungsdauer zur Erteilung einer Genehmigung.
  • Städtisches Mobiliar wie Bäume oder Spielgeräte sind bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Die Standorte des städtischen Mobiliars sind den Lageplänen zu entnehmen.

Quelle: Stadt Solingen

  • Bei der Auswahl von Tischen und Sitzgelegenheiten sollen wertige Materialien zum Einsatz kommen.
  • Bezgl. der Sonnenschirme ist das Ziel, einen harmonischen Eindruck zu vermitteln. Es sollen eher gedeckte Farben zum Einsatz kommen, und evtl. Werbung auf Sonnenschirmen soll zurückhaltend angebracht werden, also eher auf den Unterseiten und ggf. an den Bordüren.
    • In Bezug auf die Bodenhülsen und die mögliche Beschaffung von Sonnenschirmen sehen Sie bitte die untenstehenden Ausführungen!
  • Quelle: Stadt Solingen

    Grundsätzlich ist zu beachten, dass der öffentliche Charakter der Straße erkennbar bleibt, dass also keine Einfriedungen durch Zäune etc. erfolgen sollen.
    Blumenkübel an den Eingängen z.B. sind ausdrücklich erwünscht.

Warenpräsentation, Werbung an Fassaden und Schaufenstern

Stadt Solingen: Werbung an Fassaden

Die Gestaltungsfibel regelt zudem die Werbung und Warenpräsentation von Gewerbetreibenden im öffentlichen Raum sowie die Anbringung von Werbeanlagen an Fassaden.

  • Werbung an Fassaden soll dezent sein. Die Gestaltungsfibel enthält zudem Vorgaben über zulässige Größen und Anbringungsorte. Die Gestaltungsfibel bezieht sich nicht auf bestehende Werbeanlagen, sondern auf alles, was neu installiert wird.

 

Hülsen für Sonnenschirme

Im Zuge des Umbaus der Düsseldorfer Straße wurden überwiegend im Multifunktionsband über 20 Bodenhülsen gesetzt, die künftig von den Gastronomen für die Installation von Sonnenschirmen genutzt werden können.

Mit einem Standrohr können die eingebauten Hülsen für jeden Sonnenschirm nutzbar gemacht werden. Somit können auch bestehende Schirme weiter genutzt werden. Das in der Straße verbaute System der Fa. Quante Design hat den Vorteil, dass für die Nutzung von Sonnenschirmen kein Tiefbau in den neu hergestellten Flächen erfolgen muss.

Herr Quante erläuterte den Anwesenden die Funktionen von Hülse, Schnellwechsler und Standrohr. Es gibt zwei verschiedene Systeme zur Schirmhalterung: Zum einen kann ein auf der bereits verbauten Bodenplatte fest verschraubtes Standrohr verwendet werden. Diese Variante ist die sinnvollste und preiswertere, wenn der Schirm über eine längere Zeit stehenbleiben soll. Falls der Schirm jedoch öfters auf- und abgebaut werden muss, ist ein Schnellwechseladapter sinnvoll, der allerdings kostenintensiver ist.

Die Adapter sind über die Fa. Quante beziehbar, es besteht aber auch die Möglichkeit, andere (Schlosser-)Firmen mit der Erstellung einer für die verbaute Bodenplatte nutzbaren Schirmhülse zu beauftragen.

Die ISG macht das Angebot einer preisreduzierenden Sammelbestellung (siehe unten).

Sollten Sie bereits in der Vergangenheit Hülsen für Sonnenschirme genutzt haben, die im Zuge der Baumaßnahme beseitigt worden sind, bittet Herr Andreas Brosch vom Stadtdienst Stadtplanung um Kontaktaufnahme: Tel.: 0212/ 290 – 21 34, Mail: .

Unterstützung bei der Beschaffung von einheitlichen Ausstattungsgegenständen durch die ISG Ohligs

Das Maßnahmenkonzept der Immobilien- und Standortgemeinschaft Ohligs (ISG) sieht u.a. vor, die Umsetzung der beschlossenen Gestaltungsfibel zu unterstützen. Dies beinhaltet eine Bezuschussung in der Beschaffung von Möblierungselementen für außengastronomische Nutzungen.

Frau Göllmann und Herr Bergmann von der ISG Ohligs informierten über die Unterstützungsangebote der ISG.

Die ISG verfügt über ein Budget für die nächsten vier Jahre, welches für entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung steht.  Damit wird das Ziel verfolgt, ein attraktives Stadtbild in der umgestalteten Fußgängerzone zu schaffen. Über die ISG ließe sich auch ein Sammelankauf von einheitlichen Schirmen realisieren.

Frau Göllmann bietet montags von 13 bis 15 Uhr eine Sprechstunde in der Düsseldorfer Straße 33 an.

Gloria Göllmann, Tel. 0157 / 82 84 31 79, Mail:

 

Reset password

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wir senden Ihnen einen Link zum Ändern Ihres Passworts.

Powered by Estatik
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner