Hof- und Fassadenprogramm Ohligs

Bitte nehmen Sie die Beratungsangebote frühzeitig wahr, um die erforderlichen Schritte im Antragsverfahren zur erfahren und frühzeitig eine Einschätzung Ihres Vorhabens hinsichtlich seiner Förderwürdigkeit erfolgen.

Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

Im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Ohligs (ISEK) investiert die Stadt Solingen mit Unterstützung von Städtebau seit einigen Jahren erheblich insbesondere in die Aufwertung des öffentlichen Raums im Stadtteilzentrum Ohligs. Nach diversen Investitionen im Osten von Ohligs, wie dem Bau des Galileums, dem Planetenweg und der Erneuerung von Straßen werden derzeit auf der Westseite der Marktplatz und die Düsseldorfer Straße umgebaut und fit für die Zukunft gemacht.

Privates Engagement bei der Gebäudeerneuerung soll die Umgestaltung des öffentlichen Raums flankieren

Damit die nachhaltige Erneuerung von Ohligs gelingt, sind neben den Investitionen in den öffentlichen Raum auch private Investitionen in die Gebäude erforderlich. Wir denken, dass all diese Maßnahmen zur Aufwertung von Ohligs zum Werterhalt auch Ihrer Immobilie beitragen.

Info-Flyer zum Download

Über das Hof- und Fassadenprogramm Ohligs unterstützt die Stadt Solingen Immobilien-eigentümer*innen dabei, die Fassaden und Höfe ihre Gebäude im Bedarfsfall zu erneuern.

Es geht dabei insbesondere um städtebauliche Aspekte, um attraktive Erneuerungen von Fassaden und Dächern. Attraktive Fassadengestaltungen tragen dazu bei, das Stadtbild von Ohligs zu verbessern und den Aufenthalt im Stadtteil angenehmer zu gestalten. Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung von durch Mieter genutzte Hof- und Gartenflächen sowie durch Begrünungen von Wand- und Dachflächen helfen, diesen ökologisch aufzuwerten.

Zusammen mit den anderen Erneuerungsmaßnahmen im öffentlichen Raum wird Ohligs als Wohn- und Einkaufsstandort insgesamt aufgewertet und das Stadtteilimage gestärkt.

Umgesetzte Beispiele in Ohligs

Aachener Str. 20

vorher  nachher

Aachener Str. 20

vorher  nachher

Hochstr. 1

vorher  nachher

Händelstr. 36 und 38

vorher  nachher

Händelstr. 36 und 38

vorher  nachher

Händelstr. 36 und 38

vorher  nachher

Parkstr. 5

vorher  nachher

Parkstr. 5

vorher  nachher

Grünstr. 5

vorher  nachher

Hof- und Fassadenprogramm

Hof- und Fassadenprogramm Ohligs

Info-Flyer zum Download

Über das Hof- und Fassadenprogramm Ohligs erhalten Besitzer von Immobilien innerhalb des Geltungsbereichs der Förderrichtlinie (rote Markierungen) nun die Möglichkeit, Zuschüsse für die Verbesserung des Erscheinungsbilds ihrer Gebäude zu erhalten.

Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 40 % auf die gesamten als förderfähig anerkannten Maßnahmenkosten gewährt. Mindestens 60% der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme müssen durch die Eigentümer getragen werden. Der maximale Förderzuschuss beträgt 25.000 EUR/ Immobilie.

Antragsformular zum Download

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche und juristische Personen) oder sonstige Verfügungsberechtigte, deren Gebäude im abgegrenzten Geltungsbereich liegen. Für die Antragstellung ist dieses Formular zu verwenden.

Es empfiehlt sich, zum Ausfüllen des Antrags einen der kostenlos nutzbaren PDF-Reader wie Adoe Acrobat Reder, Foxit etc. zu verwenden.

Geltungsbereich HuF (rot)

Erhaltungssatzung Ohligs

Die Förderung erfolgt innerhalb des Geltungsbereichs des Hof- und Fassadenprogramms Ohligs (HuF). Bei Liegenschaften innerhalb des Geltungsbereichs der “Erhaltungssatzung-Ohligser Innenstadt” sind ergänzende Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde erforderlich.

Eine alphabetische Liste der förderfähigen Liegenschaften können Sie hier einsehen.

Einen Info-Flyer mit den wesentlichen Infos zum Förderprogramm in Kurzform können Sie hier downloaden.

Was kann gefördert werden?  

Förderfähig sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Renovier

    Mozartstraße nach der Umgestaltung (Foto: Stadtteilbüro Ohligs)

    ung und Restaurierung von Fassaden und Dächern unter Berücksichtigung historischer und stadtgestalterischer Aspekte sowie die dazu erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Streichen.

  • Rückbau von Fassadenverkleidungen und Werbeanlagen sowie die Wiederherstellung ursprünglicher Putz- und Fenstergliederungen und Sichtbarmachung originaler Fassaden.
  • Gestaltung von Innenhöfen und Abstandsflächen und Müllabstellanlagen
  • Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen einschließlich der dazu notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung der Flächen.
  • Künstlerische Gestaltung von Wänden. Lichtinstallationen auf Grundlage eines abgestimmten Lichtkonzeptes.
  • Wiederherstellung und Sanierung privater Einfriedungen.

Gefördert werden:

  • Kosten für Material und Arbeitslohn.
  • Gerüst, Baustelleneinrichtung etc.
  • anteilige Nebenkosten (z. b. fachliche Beratung und Bauleitung).

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Maßnahmen, die eine rentierliche (zumindest anteilig auf Dritte umlegbare Kosten) und substanzielle Aufwertung der Immobilie darstellen (z. B. Lärmschutz, Modernisierung, energetische Gebäudesanierung, Wärmedämmung).
  • Doppelförderungen.
  • Maßnahmen, die ohne schriftliche Zustimmung der Stadt Solingen vor Bewilligung des Zuschusses begonnen wurden – Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Lieferungsvertrages.
  • Ausschließliche Reparaturarbeiten, die keine gestalterische Aufwertung bewirken.
  • Die Errichtung von KFZ-Einstellplätzen.
  • Maßnahmen zur Errichtung von Außenwerbungsanlagen.
  • Maßnahmen, die nicht durch ein Fachunternehmen ausge.führt werden bzw. in Eigeneleistung erbrachte Arbeitsleistung

Beim Stadtteilbüro Ohligs erhalten Sie eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude und bei Bedarf auch eine Unterstützung bei der Antragstellung.

Förderrichtlinie zum Dowmload

Die Rahmenbedingungen und weitere förderfähige Maßnahmen sind den Vergaberichtlinien der Klingenstadt Solingen für das Hof- und Fassadenprogramm im Stadtumbaugebiet Ohligs zu entnehmen.

Begrünung und Entsiegelung

Begrünung und Entsiegelung

Die Folgen des Klimawandels sind deutlich zu spüren: Immer öfter müssen wir mit trockenen und sehr heißen Sommern rechnen, zugleich nehmen Unwetter mit Starkregen deutlich zu.

Für ein spürbar besseres Klima im nahen Wohnumfeld sorgen begrünte Dächer, entsiegelte und begrünte Gärten, Vorgärten und Abstandsflächen. Wand- und Dachbegrünungen sowie die Umwandlung einer Kies,- Schotter-, Pflaster- oder Asphaltfläche in eine begrünte Fläche lohnen sich in vielerlei Hinsicht:

  • Die optischen Verbesserungen tragen für ein besseres Wohlbefinden der Anwohner bei, die Aufenthaltsqualität und das Wohnumfeld werden verbessert.
  • Entsiegelte und begrünte Flächen helfen, ein ausgeglichenes Stadtklima zu erreichen. Sie haben einen kühlenden Verdunstungseffekt und mildern so sommerliche Hitze.
  • Bei extremen Niederschlägen können sie Regenwasser zwischenspeich

    Lärmschutzwand (Foto: BuGG, G.Mann)

    ern. So tragen sie dazu bei, Kanalisation und Kläranlagen zu entlasten.

  • Mit einer farbenfrohen und insektenfreundlichen Bepflanzung schaffen Sie neuen Lebensraum fördern so die Artenvielfalt.

Im Bau Foto: Stadt Solingen

Nach der Fertigstellung Foto: Stadt Solingen

Es geht dabei insbesondere um städtebauliche Aspekte, um attraktive Erneuerungen von Fassaden und Dächern. Attraktive Fassadengestaltungen tragen dazu bei, das Stadtbild von Ohligs zu verbessern und den Aufenthalt im Stadtteil angenehmer zu gestalten.

Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung von durch Mieter genutzte Hof- und Gartenflächen sowie durch Begrünungen von Wand- und Dachflächen helfen, die begrünten Flöchen ökologisch aufzuwerten, und sie haben zudem eine positive klimatische Wirkung. Sie tragen in Bezug auf den Klimawandel z.B. durch ihre Verdunstung zur einer kühleren Lufttemperatur bei. Ebenso ergeben sich durch die Kombination von Dachbegrünungen mit Regenrückhaltung und Solaranlagen positive Synergieeffekte z.B. auf den Wasserhaushalt, bei der Energiegewinnung und der Erhaltung der Artenvielfalt.

Die Begrünung von Dächern und Wänden sowie die Entsiegelung und die Neugestaltung von Vorgärten sowie von Hofflächen, die von Mietern genutzt werden, sind im Programmgebiet förderfähig über das Hof- und Fassadenprogramm Ohligs.

Hinweis:

Dachbegrünung (Foto: Verbraucherzentrale NRW)

Die Stadt Solingen fördert auch außerhalb des Programmgebiets extensive Dachbegrünungen mit 45 € pro qm und intensive Dachbegrünungen mit 75 € pro qm. Weitere Hinweise zum Angebot der Stadt Solingen inklusive des Antragsformulars finden Sie hier. Ansprechpartnerin für das Solinger Dachbegrünungsprogramm ist das Umweltamt (s.u.).

Die Verbraucherzentrale NRW informiert über die Vorteile von Begrünung am Haus, stellt gute Beispiele vor und zeigt die vielfältigen Möglichkeiten des Einsatzes von Pflanzen an Gebäude und Freiflächen. Außerdem vermitteln sie praktische Hinweise dazu, was bei der Planung zu beachten ist.

Kontakte/ Ansprechpartner*innen:

Energetische Erneuerung/ Photovoltaik

Energetische Erneuerung/ Photovoltaik

Das Hof- und Fassadenprogramm unterstützt Immobilieneigentümer dabei, das äußere Erscheinungsbild ihrer Gebäude sowie durch Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen die ökologische Qualität ihrer Liegenschaften zu verbessern.

Nicht zuletzt aus Nachhaltigkeitsgründen sollen diese gestalterischen Maßnahmen aber in Gebäuden vorgenommen werden, die einen guten baulichen Erhaltungszustand und eine zeitgemäße Ausstattung aufweisen, und denen sinnvolle Maßnahmen zur Energieeffizienz durchgeführt wurden.

Energetische Erneuerung von Mehrfamilienhäusern

Die Maßnahmen zur Energieeffizienz an dieser Stelle umfassend darzustellen, würde den Rahmen sprengen. Wir raten Ihnen: Lassen Sie Ihr Gebäude von Fachleuten bewerten. Diese können erkennen, welchen Zustand und welches Potenzial zur energetischen Optimierung Ihr Gebäude hat, und welche Kosten damit verbunden sind.

Hier ein paar grundsätzliche Hinweise/ Tipps:
  • Das Beratungsportal ALTBAUNEU bietet Solingen-spezifisch Hilfestellungen bei der energetischen Sanierung Ihrer Wohngebäude. Sie finden allgemeine Informationen zur energetischen Sanierung, Energieberater, Architekten und Ingenieure, die Sie beraten und Ihnen bei der Sanierung zur Seite stehen.
  • Die Verbraucherzentrale NRW bietet Ihnen durch Seminare, online, telefonisch oder ganz individuell bei Ihnen zu Hause ein breites Spektrum an Beratungsangeboten rund um die energetische Sanierung Ihres Gebäudes, u.a. einen Gebäudecheck mit Maßnahmen-Empfehlungen.
  • Für die energetische Erneuerung Ihrer Immobilie stehen eine Reihe von Fördermöglichkeiten über den Bund und das Land NRW zur Verfügung:
  • Um diese Zuschüsse zu bekommen, brauchen Sie zwingend eine/n Energieberater/in, der/die die Mittel auf Basis eines für Ihr Gebäude erstellten individuellen Sanierungsfahrplans für Sie beantragt. Diese Energieberatung wird ebenfalls gefördert.
    Informationen hierzu und eine Liste von zertifizierten Energieberater*nnen finden Sie hier.
  • Im Förder-Navi“ von Energy4Climate kann man seine Bedingungen eintragen, und das Fördernavi stellt Ihnen zu Ihrem Projekt passende Förderungen zusammen.

Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern

Die Dächer viele Mehrfamilienhäuser bieten ein erhebliches Potenzial, dort Photovoltaikanlagen zu installieren, um auf diese Weise den Verbrauch fossile Energien zu reduzieren und gleichzeitig Kostenvorteile zu erzielen.

Photovoltaik (Foto: Marina Lohrbach/shutterstock.com)

Hinsichtlich der Umsetzung und Trägerschaft solcher Projekte im Mietswohnungsbau gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Immobilienbesitzer kann die Anlage selbst installieren lassen und betreiben und den erzeugten Strom über das Mieterstrommodell die Mieter versorgen und/ oder den Strom ins Netz einspeisen. Einen aktuellen Überblick zum Mieterstrommodell finden Sie hier.

Eine Alternative zur Errichtung einer eigenen Photovoltaikanlage ist die Verpachtung der Dachflächen eines Mehrfamilienhausen an Dritte, die eine Photovoltaik-Anlage dort installieren und betreiben. Auf diese Weise kann die Dachfläche ohne eigene Investitionen einen Beitrag zur CO2-Einsparung leisten. Solche Angebote werden u.a. von Bürgerenergiegenossenschaften gemacht, die auch im Bergischen Land und in Solingen aktiv sind.

Die Entwicklungen in diesem Bereich schreitet auch und gerade angesichts der aktuellen Energiekrise voran. Wir raten Ihnen auch hier dringend zu einer unabhängigen Beratung (s.o.).

 

Nachfolgend finden Sie die zum “Hof- und Fassadenprogramm” erstellten Beiträge:

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